Um das Risiko einer Infektionsverbreitung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Mölln zu reduzieren und somit die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, hatte die Wehrführung zunächst am 11. März 2020 erste und dann am 19. März 2020 weitere verbindliche Anweisungen an die Mitglieder der Wehr erlassen. Neben Verhaltenshinweisen wurde u.a. festgelegt, dass der  gesamte Dienst- und Ausbildungsbetrieb aller Abteilungen zunächst bis Ende April ruht. Festgelegt wurde auch die maximale Mannschaftsstärke auf den Einsatzfahrzeugen. Sowie nach einem Einsatz die Einsatzbereitschaft wieder hergestellt wurde, ist das Gerätehaus unverzüglich zu verlassen. Das Gerätehaus darf zudem nur nur noch zu dienstlich notwendigen Belangen betreten werden. Nun wurden die getroffenen Anweisungen und Maßnahmen verlängert.  Sie gelten jetzt bis zum 31. Mai 2020.  Bis zum 31. Mai 2020 ruht auch der gesamte Dienst- und Ausbildungsbetrieb aller Abteilungen. Außerdem ist im Einsatzfall bis auf weiteres ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Dieser wird allen Mitgliedern der Wehr im Eingangsbereich des Gerätehauses zur Verfügung gestellt und ist ab dem Betreten und somit noch vor dem Anlagen der persönlichen Schutzausrüstung und bis zum Verlassen des Gerätehauses zu tragen.