- Arbeitsplatz im Hinblick auf mögliche Brandgefahr erkennen (Papierkorb, Kopierer, andere Geräte); Vorgesetzten Anregungen geben.
- Rauchverbote einhalten; Streichhölzer und Tabakreste gehören in nichtbrennende Aschenbecher, nie in Papierkörbe.
- Ordnung und Sauberkeit einhalten, um Brandentstehungen und -ausweitung zu erschweren.
- Keine privaten Koch- und Heizgeräte benutzen. Auffälligkeiten oder Mängel an Brandschutzeinrichtungen und elektrischen Installationen (flackerndes Licht, Schmorgerüche) dem Brandschutzbeauftragten und/oder dem Vorgesetzen melden.
- Schadhafte Betriebsmittel melden und nur durch Fachleute reparieren lassen.
- Bei Verlassen des Arbeitsplatzes alle unnötigen Elektro-Verbraucher abschalten. Sicherheitseinrichtungen und Fernmeldeanlagen bleiben ständig betriebsbereit.
- Fluchtwege, Treppen, Verkehrswege ständig freihalten; diese Bereiche sind keine Lagerräume.
- Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.
- Sich über Sinn, Zweck und Handhabung der im Gebäude vorhandenen Brandmelde- und Brandschutzeinrichtungen informieren.
- "Verhalten im Brandfall" beherzigen.