• Arbeitsplatz im Hinblick auf mögliche Brandgefahr erkennen (Papierkorb, Kopierer, andere Geräte); Vorgesetzten Anregungen geben.
  • Rauchverbote einhalten; Streichhölzer und Tabakreste gehören in nichtbrennende Aschenbecher, nie in Papierkörbe.
  • Ordnung und Sauberkeit einhalten, um Brandentstehungen und -ausweitung zu erschweren.
  • Keine privaten Koch- und Heizgeräte benutzen. Auffälligkeiten oder Mängel an Brandschutzeinrichtungen und elektrischen Installationen (flackerndes Licht, Schmorgerüche) dem Brandschutzbeauftragten und/oder dem Vorgesetzen melden.
  • Schadhafte Betriebsmittel melden und nur durch Fachleute reparieren lassen.
  • Bei Verlassen des Arbeitsplatzes alle unnötigen Elektro-Verbraucher abschalten. Sicherheitseinrichtungen und Fernmeldeanlagen bleiben ständig betriebsbereit.
  • Fluchtwege, Treppen, Verkehrswege ständig freihalten; diese Bereiche sind keine Lagerräume.
  • Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.
  • Sich über Sinn, Zweck und Handhabung der im Gebäude vorhandenen Brandmelde- und Brandschutzeinrichtungen informieren.
  • "Verhalten im Brandfall" beherzigen.