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Einsatzart TH Gefahrgut
Kurzbericht Gefahrgut
Einsatzort L 200 zwischen Koberg und Borstorf
Alarmierung Alarmierung per Kleinalarm Tag
am Mittwoch, 29.05.2013, um 12:09 Uhr
Einsatzdauer 1 Std. 55 Min.
Mannschaftsstärke 4
eingesetzte Kräfte
Organisationen



Einsatzfahrzeuge
Erkunder    Erkunder
Einsatzbericht

Für den ersten Einsatz der neu beschafften Erkundungsfahrzeuge sorgte heute ein umgestürzter LKW.


Ein Sattelzug, voll beladen mit Lehmboden kam heute gegen 11:50 auf der L200 zwischen den Ortschaften Koberg und Borstorf, kurz vor dem Ortseingang Borstorf von der Straße ab, stürzte in den Seitengraben und blieb auf der Beifahrerseite liegen.


Die Freiwilligen Feuerwehren Borstorf und Breitenfelde sicherten die Unfallstelle ab, der Fahrer des LKW konnte sich unverletzt selbst befreien, und stellten fest, dass durch die Schräglage des Fahrzeugs kleine Mengen Batteriesäure, sowie Hydrauliköl ausliefen.


Um entsprechende Auffang – und Abpumpmaßnahmen durchzuführen wurde um 12:09 Uhr die Erkundungseinheit aus Mölln, sowie der Gerätewagen Gefahrgut der Kreisfeuerwehrzentrale, besetzt durch die Kameraden der Einheit des 2. Zugs,  alarmiert.


Mit Hilfe der Druckluftmembranpumpe wurde der Hydrauliköltank soweit geleert, dass hier auch bei der bevorstehenden Bergung des verunglückten LKW kein Medium mehr austreten konnte. Die aufzufangende Batteriesäure wurde ebenfalls gesichert.


Eine weitere Gefährdung der Umwelt durch austretenden Dieselkraftstoff konnte durch die Lage des LKW zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Da der Tank aber im, durch den massiven Regen der letzten Tage aufgeweichten Erdreich versunken und vom LKW begraben war, konnte dieser erst während der Bergung des LKW kontrolliert werden.


Da das Bergungsunternehmen jedoch eine Anfahrts- und Vorbereitungszeit von ca. 3 Stunden hatte und zwischenzeitlich für die Einsatzkräfte keine weiteren Maßnahmen zu treffen waren, wurde der Einsatz gegen 13:30 Uhr beendet.


 Die örtlichen Feuerwehren unterstützen am späten Nachmittag die Bergung des LKW, hierbei konnte festgestellt werden, dass der Kraftstofftank nicht beschädigt wurde, somit wurde kein weiteres Eingreifen des LZ-G erforderlich.

 

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Einsatzort